Bestattungstreuhand

Das Bestattungstreuhand-Konto

Bei uns liegt Ihr Geld auf der sicheren Seite!

Im Gegensatz zu einer Sterbegeldversicherung handelt es sich bei einem Bestattungstreuhand-Konto um keine Versicherung, sondern eine besondere Form der Geldanlage.

Hierbei steht im Leistungsfall durch die evtl. hinzugekommenen Zinsen eine größere Summe zur Verfügung als eingezahlt wurde, denn die mit Ihnen vereinbarte Leistungssumme wird nicht mit Verwaltungskosten belastet.

Das eingezahlte Kapital steht auch dann weiterhin für Ihre Bestattung zur Verfügung, wenn Sie künftig Sozialleistungen zur Unterstützung Ihres Lebensunterhaltes beziehen.

Sie können sich also darauf verlassen, dass Ihr Vorsorgegeld, inkl. Verzinsung (bis zum 75. Lebensjahr), zum Zeitpunkt seiner Bestimmung in voller Höhe zur Verfügung steht. Und ebenso haben Sie die Gewissheit, dass im Leistungsfall alles genau so realisiert wird, wie Sie es festgelegt haben.

Denn mit Unterzeichnung des Verwahrungstreuhandvertrages verpflichtet sich Welt-Bestattung als Vertragspartner der Anwaltskanzlei Eisner Daxhammer Grieger & Partner Rechtsanwälte PartG mbB, Ihren Willen umzusetzen.

Wer vorsorgt, entlastet seine Angehörigen, da nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch die Erben für eine angemessene Bestattung eintreten müssen. Gibt es keine Angehörigen mehr, kümmert sich die zuständige Ordnungsbehörde um eine einfache Zwangsbestattung.

Die Anwaltskanzlei Eisner Daxhammer Grieger & Partner Rechtsanwälte PartG mbB nimmt Vorsorgegelder an und verwaltet diese.

Bedenken Sie dabei, dass neben den Bestattungskosten weitere Kosten, wie Bewirtung sowie Friedhofs- und gegebenenfalls Grabpflegekosten, anfallen können.

Bestattungsvorsorge bedeutet aber auch, die eigenen Wünsche für die eigene Bestattung finanziell abzusichern. Somit können Sie sicherstellen, dass Ihr Ansinnen auch respektiert wird.